Seit 2013 für alle Unternehmen verpflichtend durchzuführen (Arbeitsschutzgesetz §5)
Die GBPsych ist Instrument zur Beurteilung der mentalen Herausforderungen im Arbeitsalltag, diese ergeben sich aus:
Dabei geht es nicht um individuelle psychische Probleme von Beschäftigten, sondern um die Arbeitsbedingungen, die der jeweiligen Tätigkeit typisch sind und auf Mitarbeitende einwirken können.
Es gibt unterschiedliche Methoden der Erhebung:
Werden nach der Erhebung sogenannte psychische Fehlbelastungen identifiziert, erfolgt:
Systemisches Coaching ist eine Möglichkeit der individuellen Unterstützung von Einzelpersonen oder Teams in Einzel- oder Gruppencoachings. Oft beobachte ich, dass Unternehmer und Führungskräfte sich intensiv um das Wohl ihrer Beschäftigten kümmern, dabei jedoch manchmal ihre eigenen Bedürfnisse aus den Augen verlieren. Der “systemische Blick” erlaubt häufig überraschend neue Perspektiven, ohne dass zahlreiche Sitzungen dafür notwendig sind.
Systemisches Coaching ist ebenso sinnvoll bei Änderungsprozessen, Rollenkonflikten, Neu- oder Umbesetzung von Führungspositionen, bei Spannungen oder Kommunikationsproblemen und kann einen Beitrag zur Mobbing- oder Burnoutprävention leisten.
Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört es, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes, unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten, zu treffen. Ziel ist es, mit einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern (ArbSchG § 3).
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) konkretisiert die schriftliche Bestellung (§5) und Aufgaben (§6) der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die den Unternehmer, und andere für den Arbeitsschutz Verantwortliche, im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, beraten.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit stehe ich Ihnen für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zur Verfügung.
Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört es, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes, unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten, zu treffen. Ziel ist es, mit einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern (ArbSchG § 3).
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) konkretisiert die schriftliche Bestellung (§5) und Aufgaben (§6) der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die den Unternehmer, und andere für den Arbeitsschutz Verantwortliche, im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, beraten.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit stehe ich Ihnen für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zur Verfügung.
Seit 2004 für alle Unternehmen verpflichtend durchzuführen (§ 167 SGB IX)
Das BEM ist ein wichtiges Instrument, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und Fluktuationen im Unternehmen zu reduzieren.
Um Beschäftigte weiter zu befähigen, ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern, bieten sich Seminare und Workshops an.